Wer gut sieht, fährt sicher besser

Für die Übersicht und den Durchblick im Strassenverkehr braucht es «scharfe Augen». Über 90% aller verkehrsrelevanten Informationen werden visuell aufgenommen. Ein gutes Sehvermögen ist dafür eine wesentliche Voraussetzung. Wer es im Auge behält, regelmässig testen und bei Bedarf korrigieren lässt, trägt entscheidend zur eigenen und allgemeinen Sicherheit bei.

Verkehrszulassungsverordnung VZV

Grenzwerte für das Sehen im Verkehr

In der Verkehrszulassungsverordnung VZV sind unter anderem auch die Bedingungen für die bei Lehrfahrausweis- bzw. Führerscheingesuchen obligatorischen Sehtests definiert. 

Zwei Gruppen von Fahrausweiskategorien

Unterschieden werden zwei Gruppen von Fahrausweiskategorien.

  • Gruppe 1: Kategorien A, A1, B und B1 sowie Spezialkategorien F, G und M.
  • Gruppe 2 („Chauffeure“): Kategorien C, C1, D, D1 sowie Bewilligungen für den berufsmässigen Personentransport und Verkehrsexperten.

Gesuchsteller/innen der Gruppe 2 müssen sich bei einem anerkannten Arzt untersuchen lassen, der dabei in der Regel auch den geforderten summarischen Sehtest vornimmt.

Gesuchsteller/innen der Gruppe 1 machen den Sehtest in der Regel beim qualifizierten Augenoptiker.

Sehanforderungen der Gruppe 1

Ein Sehschärfewert (Visus) von „1“ entspricht einer durchschnittlich guten Normsehschärfe. Als rechtlich noch tolerierbares Minimum gilt eine Sehschärfe von 0,5 auf dem besseren Auge, solange das schlechtere den Wert von 0,2 nicht unterschreitet.

Neben der Sehschärfe werden beim summarischen Sehtest auch das Gesichtsfeld (mind. 120 Grad) sowie das allfällige Vorliegen von einschränkenden Doppelbildern geprüft.

Sehanforderungen der Gruppe 2

Bei der Gruppe 2 gelten als Mindest-Anforderungen für die Sehschärfe ein Wert von 0,8 auf dem besseren sowie 0,5 auf dem schlechteren Auge. Das Gesichtsfeld muss mindestens 140 Grad abdecken und eine normale Augen-Beweglichkeit ohne Doppelbilder gegeben sein.

Weitere Informationen über Fahreignungsabklärungen bei Ärzten und Verkehrspsychologen auf www.medtraffic.ch

Höhere Alterslimite für verkehrsmedizinische Untersuchung seit 2019

Der Bundesrat hat die Erhöhung der Alterslimite für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung von 70 auf 75 Jahre per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Gesetzesänderung geht auf eine parlamentarische Initiative von Maximilian Reimann (SVP/AG) zurück.

Seit 1. Januar 2019 müssen sich Seniorinnen und Senioren erst ab dem Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Der Vollzug der neuen Regelung liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Analog dazu erhöhte der Bundesrat auch die Alterslimite für kantonal anerkannte Ärztinnen und Ärzte, die verkehrsmedizinische Untersuchungen durchführen, von 70 auf 75 Jahre.

Der Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) hat den Auftrag, mit Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen dafür zu sorgen, dass sich Seniorinnen und Senioren auch nach Erhöhung der Alterslimite spätestens im Alter von 70 Jahren mit ihrer Fahreignung befassen.  

Ideale Sehhilfen für Auto-, Motorrad- und Velofahrer

Mit Ausnahme der «Farbenblindheit» und der verminderten Dämmerungs- und Nachtsehfähigkeit lassen sich heute fast alle Fehlsichtigkeiten korrigieren. High-Tech-Brillengläser und die moderne Kontaktlinsentechnologie machen das gute Sehen für alle möglich – auch bei sehr individuellen Anforderungen.

Die Autobrille: Darauf sollten Sie achten

  • Freier Blick, auch seitlich: Die Brillengläser sollten nicht zu klein sein, die Fassung schmale Ränder und hoch angesetzte Bügel haben. Man sollte, ohne den Kopf bewegen zu müssen, auch das Geschehen im Rück- bzw. Seitenspiegel überblicken können.
  • Entspiegelung: Diese Spezialbehandlung macht Gläser lichtdurchlässiger und verhindert Lichtreflexe von Strassenbeleuchtung oder entgegenkommenden Fahrzeugen. Ein Muss für brillentragende Verkehrsteilnehmer/innen, auch wenn die Entspiegelung eine etwas häufigere Reinigung der Gläser erfordert.
  • Tönung: Wer abends und nachts auf der Strasse unterwegs ist, sollte auch auf eine leichte Tönung der Gläser verzichten. Obwohl kaum sichtbar, schluckt sie wertvolles Licht.
  • Gleitsichtgläser: Die ideale Lösung für Menschen ab 40/45 Jahre, bei denen sich die Altersweitsichtigkeit bemerkbar macht. Diese Glastechnologie bietet Lösungen für bisher Normalsichtige ebenso wie für alle korrigierbaren Fehlsichtigkeiten.
  • Perfekter Sitz: Wenn die Brille dauernd auf der Nase rutscht, nützen präzise ausgerechnete und zentrierte Korrektionsgläser wenig. Ein perfekter, bequemer und rutschfreier Sitz der Brille ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig.
  • Ersatzbrille: Bei längeren Fahrten (Ferien, Reisen) immer dabei haben!
  • Kontrastverstärkende Gläser: Als verkehrstauglich zugelassene Spezialgläser können in schlechten Lichtverhältnissen zu einer verbessersten Kontrastwahrnehmung verhelfen. Fragen Sie Ihre/Ihren Augenoptiker/in

Lösungen für Zweiradfahrer/innen

Das meiste, was über Sehhilfen beim Autofahren gesagt wurde, gilt auch für das Motorrad. Zusätzlich gibt es hier noch Schutzanforderungen zu beachten. Mancher Zweiradfan fährt gerne mit offenem Visier bzw. mit visierlosem Helm. Auch Normalsichtige sollten dabei eine Brille tragen, die vor Zugluft um die Augen, Partikeln in der Luft und bei Tag vor UV-Strahlung schützt. Für korrigierte wie unkorrigierte Schutzbrillen geeignet sind leichte, flexible Fassungen mit flachen elastischen Bügelenden und einem elastischen Nasensteg. Die Brille sollte leicht aufzusetzen sein und auch bei geschlossenem Visier nicht beschlagen.

Nehmen Sie beim Brillenkauf Ihren Helm mit, der vorzugsweise bereits über ein leistungsfähiges Lüftungssystem verfügt. Lassen Sie sich von Ihrer/Ihrem Augenoptiker/in beraten!

Kontaktlinsen: Auf dem Motorrad nur mit Vollvisierhelm oder Schutzbrille (sicherer Schutz vor Zugluft!). Auf alle Fälle Ersatzbrille dabeihaben.

Durchblick auf dem Velo:
Velofahrer/innen sind die am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmer. Die defensive Fahrweise auf dem Velo erfordert Umsicht und Reaktionsvermögen – gutes Sehen ist dafür Voraussetzung. Wer viel fährt, vor allem auch längere Strecken über Land, braucht Schutz vor Zugluft und Partikeln. Geeignete Velobrillen sind so gestaltet, dass man auch in der klassischen Rennposition optimal nach vorne sehen kann.

Sonnenschutz – worauf Sie achten müssen

An blendend schönen, aber auch an leicht bedeckten Tagen kann eine Sonnenbrille wesentlich zu einer guten Sicht beitragen und zugleich vor belastenden UV-Strahlen schützen. Nach Einbruch der Dämmerung sollten generell keine Sonnenbrillen mehr getragen werden; v.a. auch nicht bei nächtlicher Blendempfindlichkeit.

Europäische und Schweizer Normen legen fest, wann ein Sonnenschutzglas-Hersteller seine Produkte als verkehrstauglich oder nachtfahrtauglich bezeichnen darf (u.a. DIN EN ISO 14889). Ein als verkehrstauglich geltender Filter muss im Minimum 8% des Lichts durchlassen. Bei Berufsfahrern sind als Limite 18% gefordert (SN EN 172). In unseren Breitengraden sind Gläser der Klassen 2 und 1 empfehlenswert. Gute Sonnenschutzgläser gibt es für Korrektions- und unkorrigierte Schutzbrillen sowie als Clipse, die auf Korrektionsbrillen aufgebracht werden können.

Phototrope Sonnenschutzbrillen
Phototrope, d.h. bei zunehmender Helligkeit automatisch eindunkelnde Gläser sind im Strassenverkehr nur bedingt zu empfehlen. Ihre Eignung hängt sowohl von der Qualität und Reaktionsempfindlichkeit der Gläser als auch von den Umgebungsfaktoren ab (tunnel- und waldschattenreiche Bergstrasse bzw. freie Autobahn).

Achtung bei getönten Windschutzscheiben
Bei vielen Autos ist die komplette Fahrzeugverglasung, inklusive Frontscheibe leicht getönt, um die Innentemperatur bei Sonneneinstrahlung zu senken. Was am Tag angenehm ist und gegen Sonnenblendung vorbeugt, kann bei Einbruch der Nacht behindernd wirken: Für Fahrer/innen mit herabgesetzter Dämmerungssehschärfe schluckt diese Tönung zuviel Licht – bei stark geneigten Frontscheiben bis zu 33%.

Gute Sicht aus dem Auto

Von der Windschutzscheibe bis zum Scheinwerfer: Tipps für eine optimale Sicht aus dem Fahrzeug (PDF)